Einstweilige Verfügung gegen Blogger wegen Meinungsäußerung
Wenn die Opfer eines pädophilen Pfarrers eine Geldzahlung erhalten und Sitllschweigen vereinbart wird, hat das in meinen Augen den Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung. Auch wenn das Bistum Regensburg jeden kausalen Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem vereinbarten Schweigen leugnet.
Diese Meinungsaüßerung möchte die katholische Kirche gerne vor Ihnen verheimlichen! Es ist im vorliegenden Fall unstrittig, dass 1999 an eine Opferfamilie Geld gezahlt wurde. Beanstandet wird vielmehr, ob die Zahlung von 6.500 D-Mark am 25.11. 1999 als „Schweigegeld“ bezeichnet werden darf und ob sie „den Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung“ hat. Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hatte einen Bericht in der Ausgabe 38/2007 mit “Schweigen gegen Geld” überschrieben, Stefan Aigner hatte sich auf darauf in seinem Blog bezogen und auf den SPIEGEL verlinkt. Dafür wurde er zuerst abgemahnt, er unterschrieb die Unterlassungserklärung nicht und nun liegt eine Einstweilige Verfügung gegen den Blogger vor.
Die Diözese Regensburg, vertreten durch die Anwaltskanzlei Romatka und Collegen, hat (manche werden es erahnen) beim Landgericht Hamburg nun eine Einstweilige Verfügung (AZ: 325 O 105/10) bewirkt, nach der es dem Blogger und selbstständigen Journalisten Stefan Aigner (Regensburg-Digital.de) nun untersagt ist, die Meinung, die gezahlten 6.500 D-Mark seien “Schweigegeld” gewesen, öffentlich zu vertreten.
Widerspruch!
Stefan Aigner ist erst einmal sprachlos: Im wahrsten Sinne des Wortes. Vor drei Wochen wurde er deswegen abgemahnt und unterbreitete einen Kompromissvorschlag, der die Aussage als klare Meinungsäußerung kenntlich machte. Doch das Landgericht Hamburg, bekannt für seine pressekritischen Urteile, erließ eine Einstweilige Verfügung und trägt so zur Einschüchterung von Bloggern, allgemein von Menschen, die ihre eigene Meinung öffentlich vertreten, bei.
Ziel erreicht?
Einem Ziel ist die katholische Kirche in Regensburg sicherlich näher gekommen: Menschen werden verunsichert, was sie über die Kirche und die Vorwürfe zum sexuellen Mißbrauch öffentlich sagen dürfen. Wer - wohlgemerkt - seine Meinung öffentlich äußert, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Wenn man sich, wie es Stefan Aigner vorgemacht hat, tapfer dagegen wehrt, erledigt das LG Hamburg den Rest!
Die kubanische Bloggerin und Menschenrechtlerin Yoani Sánchez hat einmal geschrieben:
Meinungsfreiheit herrscht in einem Land dann, wenn man sich an die Straßenecke stellen und rufen kann: „Hier herrscht keine Meinungsfreiheit!“
Ich persönlich bin gespannt, ob wir diesen Test hier und heute bestehen.
Unterstützen Sie die Meinungsfreiheit jetzt!
Stefan Aigner hat einen Anwalt, der zusammen mit ihm die weitere Strategie plant: Widerspruch einlegen!
Doch das ist teuer, mehr als 5.000 € kosten Gericht und gegnerischer Anwalt. Ein dicker Brocken für einen Blogger, ein Pappenstiel für ein katholisches Bistum. Bis zum 4. Mai kann gegen die Einstweilige Verfügung des LG Hamburg noch Widerspruch eingelegt werden. Nur dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung und die 5.000 € werden fällig (ca. 3.000 € sind es schon jetzt!)
Die Seite regensburg-digital.de wird von einem Förderverein getragen, dem Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.. Der hat nun ein Treuhandkonto eingerichtet: Sollte bis zum 4. Mai genügend Geld für einen Widerspruch zusammenkommen, ziehen Stefan Aigner und der Verein vor Gericht. Falls kein Widerspruch eingelegt werden sollte, weil das Geld fehlt, erhält jeder Spender sein Geld wieder zurück.
Spenden Sie bitte - ab 1 € sind Sie Unterstützer
Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
Kontonummer: 63 363
BLZ: 750 900 00, Volksbank Regensburg e. G.
Verwendunszweck: SCHWEIGEGELD (bitte vermerken Sie, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll)
Eine Liste aller bisherigen öffentlichen Spender finden Sie auf regensburg-digital.de.
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Hallo Thomas,
ich finde das ein ganz schwieriges Thema. Die Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes) ist ein enorm wichtiges Recht für ein freies Land und für eine Demokratie.
Aber: Wir alle (Grund-)Rechte, kann die Freiheit des einzelnen die Einschränkung des anderen bedeuten. Ich hatte ja die sehr gute Gelegenheit, mich während meines (abgeschlossenen) Jurastudiums auch intensiv mit Staatsrecht zu befassen. Und ich habe das gerne gemacht.
Aber auch ohne Staatsrechtsvorlesungen und Hausarbeiten kann mal leiccht den Absatz 2 von Artikel 5 lesen: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Und diese Abgrenzung ist sehr schwierig zu treffen. Wenn die Meinunsgfreiheit die Freiheit eines anderen beschränkt, MUSS man die Meinunsgfreiheit einschränken. Ich halte das für essenziell für ein freies Land und für eine Demokratie.
Und es ist manchmal sehr, sehr schwierig wirklich gut zu erkennen, wenn die eine Freiheit die eines anderen einschränkt - und wann man dann auch das Recht hat, gegen einen anderen vorzugehen.
Ich kritisiere jetzt gar nicht den von dir geschuilderten Fall - ich weiß zu wenig darüber, um mir ein Urteil zu bilden. Aber ich bin da auf jeden Fall immer sehr vorsichtig!
(Antworten)
Thomas Pfeiffer antwortete am April 21st, 2010 :
Wenn es nicht um den geschilderten Fall geht, warum kommentierst Du hier dann?
Worum es genau geht? Das steht zu Beginn des Artikels. Punkt. Wenn Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du der Meinung bist, dass die katholische Kirche eine solche Aussage in Deutschland nicht hinnehmen muss.
(Antworten)
Mirko Lange antwortete am April 21st, 2010 :
Hallo Thomas,
Natürlich geht es *auch* um den geschilderten Fall. Schon deshalb, weil es um die Meinungsfreiheut geht. Ich sagte nur, dass ich ihn nicht *kritisiere*, weil ich mich nicht inhaltlich mit ihm auseinandergesetzt habe und ihn deswegen nicht beurteilen kann.
Aber es ist auch schon fast ein Automatismus im Social Web, dass eine “Abmahnung” per se als schlecht angesehen wird. Die Abmahnung ist ein Mittel, um sich gegen missbräuchliche Nutzuung der Meiungsfreiheit zu wehren. Und das gegeneinander abzuwägen ist ein schwieriger Prozess. Dagbei spielt zum Beispiel auch die Abgrenzung eine Rolle, ob es sich wirklich um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handelt. Falsche Tatsachenbehauptungen sind zum Beispiel gar nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
In der Headline deines Artikels sprichst Du von “Meinungsäußerung”, und ich möchte dafür werben, dass man mit dem Thema sehr behutsam umgeht.
Allerdings, das muss ich dazu sagen, ist es wertvoll und wichtig, Stefan Aigner zu unterstützen, was ich auch tun werde.
(Antworten)
Thomas Pfeiffer antwortete am April 21st, 2010 :
Hallo Mirko,
im Artikel steht eigentlich alles klipp und klar drin. Stefan Aigner wurde zunächst abgemahnt und hat die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben. Jetzt geht es um eine Einstweilige Verfügung, nicht mehr um die Abmahnung. Als Kompromiss hat er in seinem Blog geschrieben, dass die Zahlung des Geldes in seinen Augen den Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung hat. Das ist eine klare Meinungsäußerung, die von Art.5 gedeckt ist, ihm jetzt aber untersagt ist, öffentlich zu verbreiten.
ingenium antwortete am August 17th, 2010 :
As an American living in Germany I have to say that this entire discussion is absurd and surreal. If the Catholic Church in America would even dream about going to court to shut up anyone for speaking the truth (praise the Lord for the 1st Amendment to the Constitution!) they could pack up and close shop, especially following the scandals that were revealed. As a lawyer I would advise you to post your opinions on a US hosted blog – let this autocratic conspiracy between Church and State try to shut you up then! If they try, I will take your case pro bono and put them to shame! This is scandalous!
(Antworten)
Die meisten Organisationen, so mächtig sie auch sind, haben ja inzwischen gelernt, dass sich das nicht lohnt, und dass es besser ist, unliebsame Behauptungen einfach zu ignorieren und auszusitzen. Ein kluger Blogger unterschreibt die Unterlassungserklärung und macht den Vorgang publik. Das bringt mehr als ein Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang; unsicher deswegen, weil ja nicht jede Meinungsäußerung durch Recht gedeckt wird. Wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass eine Verunglimpfung oder Beleidigung vorliegt, dir durch die Sachlage nicht gerechtfertigt sei, hat man die schlechteren Karten. Ich hoffe aber für ihn, dass er genügend Unterstützung findet, um die einmal begonnene Sache auch auszufechten.
(Antworten)
Thomas Pfeiffer antwortete am April 21st, 2010 :
Wer kämpft, kann verlieren
Wer nicht kämpft,
hat schon verloren.
(Antworten)
Ich verstehe die Lage nicht so, dass “die katholische Kirche” etwas hinnehmen muss, sondern es geht um die Rechte des betroffenen Pfarrers. Wenn ich das richtig verstehe, bestreitet er die Kausalität zwischen Zahlung und Schweigeerklärung, da es sich aus seiner Sicht um Schmerzensgeld handelt.
Dh die Abwägung erfolgt zwischen Art 5 und der persönlichen Ehre des Pfarrers, nicht der Kirche schlechthin.
(Antworten)
Thomas Pfeiffer antwortete am April 21st, 2010 :
Hallo,
nein. Die einstweilige Verfügung wurde von der Diözese Regensburg angestrengt, um den Pfarrer geht es hier gar nicht.
In der streng hierarchischen katholischen Kirche geht ein Pfarrer nicht mal auf einen Feuerwehrball ohne Erlaubnis seiner Vorgesetzten.
(Antworten)
Ich wünsche Herrn Aigner alles Gute und viel Erfolg.
Zwei kurze Hinweise am Rande:
Hier hat nicht die “böse” 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg entschieden, sondern die 25., die allerdings auch schon negative Berichterstattung auf sich gezogen hat.
Woher kommt der Fristablauf am 4. Mai? Ein Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ist nicht fristgebunden und daher grundsätzlich jederzeit möglich.
(Antworten)
Thomas Pfeiffer antwortete am April 21st, 2010 :
Der Fristablauf 4. Mai kommt daher, weil man nach ca. 2 Wochen zu einer Abschlusserklärung (Erklärung ob man die Regelung als endgültig akzeptiert) auffordern kann und diese wiederum Kosten auslöst.
(Antworten)
Auch von mir viel Erfolg.
Was ich allerdings nie verstehe ist, warum man wenn eine Unterlassungserklärung bekommt, nicht zumindest bei dem Hamburger Gericht eine Schutzschrift einreicht, so dass zumindest die mdl. Verhandlung nur unter erschwerten Bedingungen übergangen werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzschrift
(Antworten)
Wie? Meine Kirche geht gerichtlich gegen Blogger vor? Na, aus dem Laden wollte ich ohnehin längst austreten. Jetzt ists die richtige Zeit dafür
(Antworten)
Heftig. Nicht nur ein bisschen. Das erinnert mich ein bisschen an die Sperrung von wikipedia.de damals. Und mal ehrlich, eine Kirche, die einschüchtert hat doch irgendwie was vom Mittelalter.
Tolles Deutschland…
(Antworten)
Heftig. Nicht nur ein bisschen. Das erinnert mich ein bisschen an die Sperrung von wikipedia.de damals. Und mal ehrlich, eine Kirche, die einschüchtert hat doch irgendwie was vom Mittelalter.
Tolles Deutschland!
(Antworten)
Heftig. Nicht nur ein bisschen. Das erinnert mich ein bisschen an die Sperrung von wikipedia.de damals. Und mal ehrlich, eine Kirche, die einschüchtert hat doch irgendwie was vom Mittelalter.
Tolles Deutschland.
(Antworten)
Ihr lehnt euch zu weit aus dem Fenster.
Wer sich mit solchen Demokratischen Organisationen anlegt, riskiert lebenslange Haft.
Vlt. wäre das auch das Beste für euch, damit Ihr mal lernt, was Demokratie eigentlich bedeutet.
Demokratie ist eben NICHT das, was man euch in der Uni beibringt…
(Antworten)
Die Meinungsfreiheit existiert in Deutschland auch nur noch auf dem Papier…
(Antworten)
Typisch Hamburg. Wie man auch schon am Beispiel von Bernd Höcker (http://www.gez-abschaffen.de/) sehen konnte.
Dieses gericht ist eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit.
Wünsche viel Erfolg.
(Antworten)
So, nach intensivster Lesestunde (gestern Vormittag) - nicht zuletzt angeregt durch diesen Artikel - stand für mich fest: ich kann den Umgang meiner Kirche mit offensichtlichen Straftaten, Straftätern und nicht zuletzt berechtigter Kritik auch nach mehreren gewillten Versuchen nichtmal ansatzweise verstehen; gutheißen oder tolerieren schon gleich gar nicht.
Da passte es doch ganz gut, dass ich Personalausweis und 31 EUR einstecken hatte und mich mein Heimweg am Standesamt vorbeiführt. Keine 10 Minuten und ich war bzw. bin nun konfessionslos.
(Antworten)
Das Zitat wurde in einem klar erkennbaren journalistischen Zusammenhang genauso klar erkennbar als Meinung geäußert. Ich sehe keine Möglichkeit, aus diesem Wissen heraus zu folgern, Stefan Aigner halte dieses Geld für Schweigegeld. Er stellt journalistisch sie Aussage auf, man könne diesen möglichen Zusammenhang zwischen Geldzahlung und Stillschweigen sehen. Man kann, man muss ihn sehen. Man muss ihn nicht für zwingend halten, aber man muss ihn als möglich erkennen.
Das eine solches Schweigegeld aber gesellschaftlich nicht akzeptiert wird und als moralisch verwerflich gilt, erzeugt schon die Möglichkeit den Beigeschmack.
Stefan Aigner hat den Beigeschmack nicht erzeugt, er hat ihn nur aufgeschrieben. Das tun Journalisten.
Meine Spende jedenfalls ist unterwegs und ich rufe dazu auf, dem gleichzutun.
(Antworten)
(@burnmyfeed)
Hallo Thomas,
wäre es angesichts der erneuten Klage, Abmahnung… nicht wirklich mal an der Zeit, die Lobby der Blogger durch eine offizielle Vertretung zu stärken? Diskussionen um eine Art Blogger-Verband gibt es ja immer wieder…:
http://www.basicthinking.de/blog/2009/02/04/gewerkschaft-ig-verein-was-bringt-ein-blogger-verband/
oder
http://www.sichelputzer.de/2009/02/04/bloggerverband-ein-haufen-voller-egomanen/
Oder sollten sich Blogger einfach in die Journalistenzunft eingliedern, um dort Schutz zu suchen? Ich jedenfalls wünsche Stefan viele Druchhaltevermögen und weiterhin viel Idealismus!
(Antworten)
Ich bin zutiefst erschrocken, was hier los ist. Habe erst gestern davon erfahren und bin ausgerastet.
http://www.youtube.com/watch?v=jHB7XDNXaGA
(Antworten)
Das Zitat wurde in einem klar erkennbaren journalistischen Zusammenhang genauso klar erkennbar als Meinung geäußert. Ich sehe keine Möglichkeit, aus diesem Wissen zwingend heraus zu folgern, Stefan Aigner halte dieses Geld für Schweigegeld. Er stellt journalistisch die Aussage auf, man könne diesen möglichen Zusammenhang zwischen Geldzahlung und Stillschweigen sehen. Man kann, man muss ihn sehen. Man muss ihn nicht für zwingend halten, aber man muss ihn als möglich erkennen.
Da eine solches Schweigegeld aber gesellschaftlich nicht akzeptiert wird und als moralisch verwerflich gilt, erzeugt schon die Möglichkeit den Beigeschmack.
Stefan Aigner hat den Beigeschmack nicht erzeugt, er hat ihn nur aufgeschrieben. Das tun Journalisten.
Meine Spende jedenfalls ist unterwegs und ich rufe dazu auf, dem gleichzutun.
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(@ThomasKeup)
Die katholische Kirche versucht hier anscheinend, ihre vermeindliche Autorität als zunehmend kritisch betrachtete Institution mit juristischen Mitteln durchzusetzen.
Aus meiner Sicht ist dies ein weiterer Fall der “Generation Internet-Ausdrucker”, sich gegen die neue Objektivität durch Transparenz zu verschließen und eine Diskussion mit allen Mitteln zu verhinden.
Die Kirche wird sich damit in die Gruppe der bekannten Fälle von “nicht sehen wollen, nicht verstehen wollen, nicht undemken wollen” eingliedern.
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Tja, das Leben kann so scheisse sein, mann muss sich nur mühe geben.
(Antworten)
meinungsfreiheit antwortete am Juni 30th, 2010 :
Schöner Spruch - muss ich mir direkt aufschreiben ;-))))))))
(Antworten)
Leider hab’ ich Euren Artikel zu spät entdeckt… Ausserdem muss ich mich erst mal von meiner Abmahnung erholen (wen es interessiert: siehe meine eigene HP) und rechne auch mit der Nächsten. Wenn Du als Blogger Deine ehrliche Meinung schreibst, kannst Du immer mit einer Abmahnung rechnen. Es sei denn, Du kriechst allen und jedem hinten rein.
Ich kann den Rat nicht unterstützen, erst mal zu unterschreiben. Denn dann bist Du wirklich dran, Du hast ja Deine Schuld quasi schon eingestanden. Mein Anwalt riet mir, nichts zu unterschreiben und dass hab’ ich auch getan. Der gegnerische Anwalt hat bis jetzt nichts unternommen (oder arbeitet vielleicht noch daran ;-)). Ich bin mir des Risikos bewusst und werde bei jeder Drohung trotzdem wieder “ein Fass aufmachen”. Dass kann’s ja wohl nicht sein. Man muss nicht beleidigend werden - aber mein Recht auf eine eigene Meinung lass’ ich mir nicht verbieten. Auf jeden Fall würde ich dazu raten, sich nicht mit einem x-beliebigen Anwalt zusammen zu setzten, sondern einen zu nehmen, der auf Internetrecht spezialisiert ist.
Was die katholische Kirche angeht - ich bin schon lange ausgetreten, denn dieser Verein war schon immer unmenschlich. Auch vor dem Bekanntwerden dieser Sauereien mit den Kindern.
(Antworten)
ist doch gar nicht durchsetzbar die geschichte, wie will man das den nachvollziehen, wer was geschrieben hat wenn es zb unter pzeudonym war
(Antworten)