München erlässt Informationsfreiheitssatzung
Der Mann kann mit zwei Schlägen ein Bierfass anzapfen und ist auch sonst von besonderer Schlagfertigkeit: Münchens Oberbürgermeister Christian Ude. Bei jeder Gelegenheit erzählen Spitzenpolitiker wie er von ihren Wohltaten. Jedem, der es hören will – und jedem, der es nicht hören will, gleich mit. Andere Politiker und Politikerinnen, auch auf Münchner Boden, sind da bisweilen viel schweig samer. Dieses Schweigen findet nun ein Ende – fast.

Sein heutiger Nachfolger ist weltweit ein Vorreiter in Sachen Open Government: Abe Lincoln als Bleiglasfenster im Münchner Rathaus. (Foto von Thomas Pfeiffer)
Der Münchner Stadtrat hat heute eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Das tut beim Hören fast weh, ist in Wahrheit aber eine wunderbare Sache. Mit ihr haben die Menschen in dieser Stadt erstmals ein verbrieftes Recht, Antworten auf ihre Fragen zu bekommen. Wenn Sie bspw. wissen wollen, wie viel sich München seine Olympia-Bewerbung kosten lässt oder wie viele Münchner Kinder von Hartz IV leben müssen, muss Ihnen die Stadt in Zukunft Antwort geben, und zwar innerhalb von einem Monat, wie in § 5 geregelt ist.
Offenen Daten ein Schritt näher
Die Millionenstadt München ist nicht erst seit dem letzten Wochenende neben Berlin eine Vorreiterin in Sachen Open Data und Open Government. Derzeit läuft der Munich Open Government Day, der in Wahrheit drei Monate dauert („In Bayern gehen die Uhren anders”) und liebvoll MOGDy abgekürzt wird. In diesem On- und Offline-Prozess haben die Menschen die Chance, Vorschläge für eine digitale Verwaltung zu unterbreiten und entsprechende Apps gleich in einem Wettbewerb selber zu programmieren: Bei Fixmystreet z.B. können Bürgerinnen und Bürger kaputte Straßen ebenso melden wie nicht abgeholten Müll (oder verpixelte Häuser auf Google Streetview :-)
Die Informationsfreiheitssatzung (IFS) regelt ab dem 1. April 2011: „Begehrt die Antragstellerin / der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.” Ich hoffe, dass niemand in der Stadtverwaltung auf die Idee kommt, dass es zu viel Aufwand sei, beim »Speichern unter« .csv statt .pdf auszuwählen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Keine Regel ohne Ausnahme, und so ist der § 6 „Ausschluss und Beschränkung des Anspruchs“ mithin der längste der neun Paragraphen. Selbst für die Münchner Grünen, die den Antrag einst im Juli 2009 in den Stadtrat eingebracht haben, gibt es noch Verbesserungsbedarf, so Dr. Florian Roth: „Ausweitung auf städtische Gesellschaften, weniger Ausnahmen und Anspruch auf für Nicht-Münchner sind hier die Stichworte”. Ende 2013 soll die Verwaltung einen ersten Bericht mit den Erfahrungen an den Stadtrat abgeben.
Der Anspruch besteht insbesondere nicht,
- wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind,
- wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten handelt,
- wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt,
- wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä. handelt,
- wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder
- wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht.
Null bis 500 € kostet übrigens solch eine Anfrage. Keine Antwort zu bekommen, dürfte allerdings umsonst und kostenlos sein.
Nur eine von 25 bayerischen Gemeinden gibt Auskunft
Im Bayerischen Städtetag sind 269 Städte und Gemeinden organisiert, nur ein gutes Dutzend (4%) haben eine sog. Informationsfreiheitssatzung, geben den Menschen in der Stadt also das Recht, Informationen zu verlangen. Das sind neben München auch Amberg (Entwurf), Bad Aibling, Coburg, Grasbrunn, Kahl a. Main, Kitzingen, Ottobrunn, Passau, Prien, Pullach, Schwandorf und Würzburg, wie aus einem Bericht des Münchner Datenschutzbeauftragten an den Stadtrat hervorgeht.
Dem grünen Stadtrat Dr. Florian Roth geht’s – getreu seinem Parteimotto – um’s Ganze: „Dass die Stadt München an diesem Mittwoch eine Informationsfreiheitssatzung verabschiedet, ist ein starkes Signal auch an den Freistaat, endlich - wie in den meisten Ländern - ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen.”
Links
Die beschlossene Fassung der Informationsfreiheitssatzung für München gibt es im Ratsinformationssystem der Stadt, die Liste der möglichen „zuständigen Stellen” auf muenchen.de.
Tolle Ausfuehrungen! Ich werde mich damit in Zukunft mehr beschaeftigen! Warte auf weitere Posts!
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(@tlangkabel)
Wichtiger Schritt, herzlichen Glückwunsch an München und alle, die darauf hin gearbeitet haben. Bleibt zu hoffen, dass einerseits die Nachfrage nach Auskünften den Bedarf nach offenen Daten und freien Informationen belegt und andererseits die Verwaltung ihre Kraft und Energie tatsächlich in Antworten investiert und nicht darin, Ablehnungsgründe zu finden oder über die Gebühren eine Abschreckung aufzubauen.
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Wolfgang Kelch
(@WolfgangKelch) antwortete am Juli 27th, 2011 :
Es gibt noch eine weitere Form der Abschreckung. Nämlich auf präzise Fragen dumme Antworten zu geben.
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Das Design gefaellt mir. Sehr Angenehm aufgeraeumt. Wo kann man das Theme downloaden?
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Thomas Pfeiffer antwortete am Februar 11th, 2011 :
Das Theme heißt Open-Air. Just google it. :)
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….Mit Christian Waggershauser Geschaftsfuhrer von der Muffathalle mochten wir einen Einblick in die…… Die Liberalen kippten im EU-Parlament eine Mehrheit fur eine Exportkontrolle militarisch sensibler Guter.Kategorie Themen Europa…….. Winfried Kretschmann uber die Leitlinien einer neuen grun-roten Politik in Baden-Wurttemberg.Kategorie Partei……..
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