• Ein Drittel von einem Prozent sind 3,3 Promille

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    Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung:

    „Fast ein Drittel derjenigen, die zu Sprachkursen verpflichtet wurden, [...] kommen nicht oder brechen den Kurs vorzeitig ab”.

    Ob die Zahlen stimmen, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen. Das Politik-Portal Der Westen zitiert das Innenministerium mit 23% Sprachkursverweigereren, was weniger als einem Viertel entspräche. Eine Studie, zwei Interpretationen? Das wäre nicht der einzige Fall unterschiedlicher Interpretationen dergleichen Studie in der Bundesregierung, Stichwort: Restlaufzeit.

    Mich treibt die Frage um, wie die Aussage von den 23% oder dem „Drittel” zu interpretieren ist. Für Bosbach ist dieser Verweigerungsanteil Grund zu „Besorgnis”, auf die er „Antworten finden” will. Allein, ist diese Besorgnis aufgrund dieser Zahlen berechtigt? Ich glaube nicht.

    Ein Gedankenexperiment

    Bosbach wie auch die veröffentlichenden Medien erwähnen nicht die genauen absoluten Zahlen derer, die zu Sprachkursen verpflichtet werden müssen. Nehmen wir an, wir haben eine Grundgesamtheit von 1.000 Menschen, die in Deutschland leben und kein Deutsch sprechen. Wenn von diesen Menschen lediglich zehn verpflichtet werden müssten, einen Sprachkurs zu belegen, 990 das aber freiwillig tun, dann würden schon drei Verweigerer (die vielleicht aus ganz anderen Gründen als mangelndem Integrationswillen nicht zum Kurs erscheinen), 30% ausmachen.

    Ich kenne die genauen Zahlen nicht. Aber so, wie Wolfgangn Bosbach derzeit in den Medien zitiert wird, lässt sich aus dem „Drittel, die zu Sprachkursen verpflichtet werden und nicht erscheinen”, nichts über den Integrationswillen der Menschen aussagen.

    Über die normative Kraft von Supermemen und die Perfidie, mit der man immer wieder dieselben leeren Sprüchen wiederholt, schreibt Jakob Jochmann auf Carta.

  • 3 Reaktionen

    Kommentare

    1. torschtl
      (@torschtl)

      3. September 2010

      zitieren.

      (Antworten)

      Thomas Pfeiffer antwortete am September 3rd, 2010 :

      Ups, danke für den Tipp. War ein Verwechsbuchsler. Aber das kann ja jeder sagen. :)

      (Antworten)

    2. Max Wedell

      3. September 2010

      Die Verpflichtung, von der hier die Rede ist, besteht dann, wenn bei Arbeitslosigkeit der Sachbearbeiter der Arge der Meinung ist, es läge eine Unvermittelbarkeit aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse vor. Das von Ihnen weggelassene Satzteil “…die zu Sprachkursen verpflichtet wurden, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen…” weist darauf hin.

      Das Innenministerium sprach nicht von 23% Sprachkursverweigerern, sondern von 23%, die sich zu Sprachkursen, zu denen sie die Arge verpflichtet, nicht angemeldet haben. Bosbach hingegen sprach von “nicht kommen” (entspricht “nicht anmelden”) UND “vorzeitig abbrechen”. Über die Anzahl derer, die sich zwar angemeldet haben, aber dann vorzeitig abbrechen, berichtete das Innenministerium auf die Anfrage der Linken keine Zahlen. Um auf 30% zu kommen müssten das 7% sein.

      Jemand, der “Sprüche” angeblich so sorgfältig analysiert, daß er ihre Leere erkennen kann, hätte aber diese Erklärung der unterschiedlichen Zahlen selber finden können.

      (Antworten)

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