Wo ist der Rubikon?
Osama bin Laden ist tot, die Kanzlerin und die halbe Welt freuen sich darüber. Bin Laden hat – nach eigenen Angaben – mehr als 3.500 Menschen getötet oder ist für ihren Tod mittelbar verantwortlich. Das hat zwar noch kein Gericht festgestellt, aber es ist allgemeiner Konsens, dass er schuldig ist. Sagen ja schließlich alle – er eingeschlossen. Das reicht natürlich aus.
Zudem, das hat Netzapologet Sascha Lobo in einer fulminanten Analyse der Figur Osama bin Laden dargelegt, sei bin Laden kein Mensch: „Sich über Bin Ladens Tod zu begeistern riecht ebenso muffig wie ausgerechnet bei ihm den eigenen Hang zur Menschlichkeit zu entdecken.“ (Update: Sascha Lobo interepretiert diese Aussage anders als ich, siehe Kommetar) Tiere darf man erdrosseln, Unmenschen erschießen. Es kräht kein Hahn nach ihnen.
Artikel eins, Satz eins unseres Grundgesetzes aber lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Da steht nicht, die Würde des Staates oder die Würde des ehrbaren Bürgers sei unanstastbar. Dort steht: Die Würde des *Menschen*. Auch der Terrorist ist ein Mensch, der sich zwar nicht menschlich verhält, aber er ist Träger der Menschenwürde. Und als solchen muss man auch den Verbrecher behandeln.
Wenn die deutsche Politik und Justiz eines richtig gemacht hat in den Zeiten des RAF-Terrors, dann war es die Behandlung der RAF-Terroristen als das, was sie sind: Verbrecher. Keine Heiligen, keine Un-Menschen, keine Nicht-Personen. Es waren – mehr oder weniger – gewöhnliche Mörder und Verbrecher. Als solche muss man sie verfolgen und vor Gericht stellen. Nicht mehr, nicht weniger.
Wo ist der Rubikon?
Wo ist eigentlich der Rubikon des Rechtsstaats? Wo ist die rote Linie, die eine zivilisierte Gesellschaft nicht überschreiten darf? 3.500 getötete Menschen? Darf man dann erschießen? 2.000 vielleicht? Oder 1.000? Reichen nicht auch schon 214 Tote. 15 Vergewaltigungen. 5 Versklavungen und 67 Fälle von Freiheitsberaubung aus? Wo ist die Grenze? Ich frage nicht für mich mich, aber für eine Gesellschaft, die gemeinsame Regeln verbindlich festlegt und an die sich dann alle halten.
Darf ein deutscher Polizist einen Geiselnehmer foltern, um den Aufenthaltsort des Opfers herauszubekommen? So ein bisschen wenigstens? Oder es zumindest androhen? Sterile Nadeln unter die Fingernägel vielleicht oder den Häftling so lange unter Wasser drücken, bis der meint, zu ersaufen? Wo ist die Grenze rechtsstaatlichen Handelns?
Darf der Einzelne per Gesetz abwägen dürfen zwischen der Würde des eines Menschen und der des Anderen? Wenn aber auf der einen Seite 200 Unschuldige stehen und auf der anderen Seite fünf Schuldige? Darf der Polizist dann „rettungsfoltern”, um die tickende Bombe zu finden? Sind das alles nur die wenigen Ausnahmen, die ein Rechtsstaat erlauben muss, um sich selbst zu schützen?
Aber was bliebe dann noch, was da geschützt werden würde?
(@saschalobo)
Lieber Thomas, meine angebliche Aussage, dass Bin Laden kein Mensch sein, entstammt allein Deiner Deutungsphantasie. Deine Unterstellung empfinde ich als bizarr und falsch. Den Hang zur Menschlichkeit nicht bei hunderttausenden Kriegstoten zu entdecken, die auf vermutlich exakt die gleiche Weise getötet wurden, sondern bei einem Massenmörder – wo man dann auch noch über den genauen Tathergang exakt nichts weiss – das halte ich für wohlfeil. Über nichts anderes habe ich geschrieben, Dein Satz vor und die zwei Sätze nach meinem Tweet sind eine Unverschämtheit, weil sie mir hineininterpretierend eine Haltung unterstellen, mit der ich wenig zu tun habe.
(Antworten)
Thomas Pfeiffer antwortete am Mai 8th, 2011 :
Es sei muffig, bei bin Laden den eigenen Hang zur Menschlichkeit zu entdecken lässt die Interpretation zu, dass man seine Menschlichkeit eben nicht bei ihm entdecken sollte. Das kritisiere ich.
Ich habe im Text oben ein kurzes Update mit Verweis auf Deinen Kommentar eingefügt, aber ich bleibe dabei:
Eine Interpretation, wie ich sie vorgenommen habe, bleibt möglich und deswegen ist die Aussage kritikwürdig.
(Antworten)
50hz
(@50hz) antwortete am Mai 9th, 2011 :
Thomas, Dein Artikel ist richtig und wichtig. Ihn jedoch vor allem an Saschas Aussage aufzuhängen, ist ein wenig unglücklich. Sicher, Deine Interpretation ist möglich, im Zusammenhang aber doch ein wenig abwegig bzw. überzeichnet. Ich kann schon verstehen, dass Sascha sich da etwas angefasst fühlt.
Und @Sascha: Dein Tweet war ebenso unglücklich. Zum einen unterstellst Du pauschal, dass die Kritiker der gezielten Liquidation eines Massenmörders nicht ebenso die anderen Toten des “Kriegs gegen den Terror” kritisieren.
Und zum zweiten bist Du viel zu schlau, um nicht zu wissen, dass es unendlich viel schwieriger ist, sich für eine anonyme Gruppe einzulassen als für eine symbolträchtige Figur.
(Antworten)
Irgendwie irrelevant, dass deutsche Recht als Basis zu zitieren. Es ist mit an 100% Sicherheit davon auszugehen, dass wenn die USA Hr. bin Ladden in den USA festgenommen hätten dieser auch nach amerikanischem Recht abgeurteilt worden wäre.
Ist er aber nicht. Er war in Pakistan. Und dort ist bekanntlich bereits der Abfall vom Islam mit dem Tot zu bestrafen. Warum dann nicht Massenmord??
(Antworten)
(@98004)
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(Antworten)