• Internet-Leer-Abgabe

    Twittern

    In einem sind sich alle einig: Wir brauchen ein Urheberrecht, dass die Interessen sowohl der Urherber/innen auf eine angemessene Vergütung als auch das Recht der Nutzer/innen auf angemessene Teilhabe am kulturellen Leben berücksichtigt. Dabei will niemand das Urheberrecht ganz abschaffen. Aber wie sieht ein fairer und gerechter Interessensausgleich aus?

    Immer mehr Menschen sind selbst (digital) kreativ: Sie erstellen Videos mit dem eigenen Handy und schneiden es sogar gleich damit. Sie erstellen Stop-Motion-Filme mit freier Software und unterlegen sie mit Musik, die sie aus dem Radio kennen. Sie snychronisieren bekannte Kino-Filme neu und übersetzen epische Szenen daraus ins Schwäbische. Kinder tanzen zu Rolf Zuckowksi und ihre Eltern laden das Video davon auf YouTube hoch. In mindestens drei dieser Beispiele verstoßen die Amateur-Künslter/innen gegen das aktuelle Urheberrecht – gleichwohl werden immer mehr Menschen auf diese Weise kreativ aktiv. Aber ein Recht, das von immer weniger Menschen be- und geachtet wird, verliert seine Legitimation – und es ist die Aufgabe von Politik, hier für einen gerechten Interessensausgleich zu sorgen.

    Friede dem Mash-Up, Krieg dem Torrent?

    Kann man – wie es Dirk von Gehlen in der Süddeuschen Zeitung nennt – für einen Kopierfrieden durch die Kulturflatrate sorgen? Kann, darf und soll man die private, nicht erwerbsmäßige Weiterverarbeitung und daraufhin Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützten Materials erlauben und gleichzeitig den Urheber/innen eine Vergütung dafür auszahlen?

    Am vergangenen Wochenende diskutierte ich mit Freundinnen und Freunden über etwas, das man als „Internet-Leer-Abgabe“ bezeichnen könnte. Die Idee dahinter ist bestechend einfach: Ähnlich der Abgabe auf Leerkassetten und Kopiergeräte wird ein monatlicher, geringer Betrag auf Internetanschlüsse erhoben. Dieses Geld soll die Verluste ausgleichen, die durch unerlaubtes Weiterverarbeiten und anschließendes Weiterverbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material entstehen. Das Geld soll von Verwertungsgesellschaften eingesammelt und an die Urheberinnen und Urheber ausgezahlt werden. Schon 1 € pro Handy-Datentarif und 1,50 € pro DSL-Anschluss – und die Urheber/innen bekommen 55% mehr an Ausschüttungen von GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst als bisher.

    Die Rechnung bei der Internet-Leer-Abgane ist folgende:

    Einnahmen
    Es gibt in Deutschland derzeit ca. 27 Millionen DSL-Anschlüsse und 13,1 Mio. Handyverträge mit Datentarif. Erhebt man für einen DSL-Anschluss monatlich z.B. 1,50 € und für einen mobilen Datentarif 1,- €, sammelt man auf diese Weise pro Monat 53,6 Mio. € ein, auf ein Jahr gerechnet sind das 643,2 Mio. €.
    Dieses Geld wird von den Internetzugangsprovidern eingezogen, wofür Sie eine Verwaltungspauschale von 10% geltend machen können. In der Beispielrechnung werden pro Jahr 578,9 € Mio. € an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) überwiesen.

    Ausgaben
    Für digitale Inhalte, die über das Internet von Privatanwendern verbreitet werden, sind die GEMA (Musik), die VG Wort (Texte) und die VG Bild-Kunst (Fotos und Videos) zuständig. Deren Jahresbudget lag 2010 ausweislich ihrer Geschäftsbereichte insgesamt bei 1,051 Mrd. €. Auf diese drei Verwertungsgesellschaften sollen die Einnahmen aus der Internet-Leer-Abgabe verteilt werden, abzüglich der jeweiligen Verwaltungskosten (GEMA 14,7 %, VG Wort 7,0 % und VG Bild-Kunst 6,7 %). Es ergibt sich folgende Aufteilung:

    Einnahmen 2010
    in Mio.
    Ausschüt- tungen
    in Mio.
    Anteil an der
    Internet-Leer-Abgabe
    Zusätzliche Ausschüttung
    pro Jahr in Mio.
    GEMA 863,0 € 735,9 € 82,1 % 405,4 € – 55,1 %
    VG Wort 131,7 € 122,5 € 12,5 % 67,3 € – 54,9 %
    VG Bild‑Kunst 56,3 € 52,5 € 5,4 % 29,1 € – 55,4 %

    Unterschiede zur Kulturwertmark des CCC
    Anders als die Kulturwertmark des CCC wird kein neues System etabliert und kein neues Verteilungssytem eingeführt. Das Geld wird von den Internetzugangsprovidern eingesammelt und von den bereits vorhandenen Verwertungsgesellschaften ausgeschüttet. Jeder Urheber erhält dabei ca. 55% mehr Ausschüttungen als bisher, weil sich der Verteilungsschlüssel dieses Geldes am bisherigen Verteilungsschlüssel orientiert.

    Man mag einwerfen, dass es fairer wäre, könnten die Nutzerinnen und Nutzer selbst bestimmen, wer wie viel von der Internet-Leer-Abgabe erhält. Einerseits können sie das natürlich jetzt schon, indem sie den Künstlern ihres Vertrauens CDs abkaufen oder Bilder lizenzieren. Andererseits ist kein automatisches System einer werkgenauen Abrechnung mit dem Recht auf anonymes und überwachungsfreies Surfen vereinbar. Und es ist mehr als unwahrscheinlich, dass ein nicht-automatisches Verteilungssytem, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer den Verteilungsschlüssel selbst festlegen, von den Menschen angenommen und benutzt werden würde.

    Ein Euro für mehr Verteilungsgerechtigkeit

    In diesem Zusammenhang sollten wir auch darüber diskutieren, ob wir im Urheberrechtsgesetz nicht einen §53a einführen sollten, der lauten könnte:

    Zulässig sind Bearbeitungen eines Werkes und die öffentliche Zugänglichmachung eines bearbeiteten Werkes sowie die Verwendung eines Werkes in eigenständigen Werken durch eine natürliche Person, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Bearbeitung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

    Pro Haushalt bedeutet die Internet-Leer-Abgabe im Monat 1,50 € mehr, pro Handyvertrag mit Datentarif 1 € – aber damit können Künstlerinnen und Künstler, die bei einer Verwertungsgesellschaft Mitglied sind und von ihrer Kunst leben möchten, anderthalb Mal so viel an Lizenzgebühren einnehmen als bisher. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit in der digitalen Welt.

    Übrigens: Ich diskutiere heute mit dem Leiter der AG UrheberInnenrecht der grünen Bundestagsfraktion, Jerzy Montag und Rechtsanwalt Thomas Stadler über „ACTA und das UrheberInnenrecht im Internet“. Die Veranstaltung findet morgen um 19 Uhr in der Münchner Innenstadt statt und wird live ins Internet übertragen: Hier geht’s zu Veranstaltungseite.

    Update: Es ist auch denkbar, das Geld an die Verwertungsgesellschaften nur dann auszuschütten, wenn die sich selbst eine Satzung geben, die Teilhabe und Mitbestimmung aller Mitglieder sicherstellt. Auf diese Weise kann die Politik „recht elegant” eine GEMA-Reform anstoßen.

  • 56 Reaktionen

    Kommentare

    1. Thomas Geiger
      (@geigerfoto)

      16. April 2012

      Es erschreckt mich schon, wenn ich sehe dass Bild-Kunst gerade mal 5% ausmacht. Ich glaube nicht dass das das reelle Verhältnis der Nutzung ist, vor allem in der Zukunft. Fast drei mal soviel Text? Viel Musik, klar aber mehr als das 10-fache? Und bei Bild-Kunst wäre dann ja auch noch Video mit dabei? Ich glaube da ist von unserer Bild-Seite her noch viel Lobbyarbeit zu machen oder?

      (Antworten)

    2. Robert Helling
      (@atdotde)

      16. April 2012

      Und wer findet, dass die Verwertungsgesellschaften ungerecht auszahlen, darf auch nach KSK-Beiträgen oder Steuerbescheid für künstlerische Tätigkeit verteilen (dann aber erstmal nur in D)

      (Antworten)

    3. Michael Vonau

      16. April 2012

      Prinzipiell ist die Grüne Flatrate, wie sie hier noch einmal progagiert wird, klasse. Robert vermutet in seinem Kommentar zu recht, dass der Hasenfuß des Systems die Auszahlungsgerechtigkeit der Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften ist. Zum Vorschlag, dass dann halt per KSK-Beiträgen abgerechnet wird nur soviel, ob jemand Urheber ist oder ausübender Musiker z.B., lässt sich so nicht erfassen, auch wenn GVL und GEMA sich dann halt irgendwie einig werden müssen, was sie sicherlich nicht tun. Für den Urheber ist hier nichts gewonnen. Das ganze Problem mit der Kulturflatrate als zukunftsweisendes Konzept ist, dass sie mittel- und langfristig den Haupteinnahmeposten von Urhebern ersetzen wird, die Lizenzeinnahmen aus Vervielfältigungsrechten. Die GEMA oder die VG-Wort schütten nur auf die Aufführungsrechte aus. Ein im Vergleich zu den Vervielfältigungseinnahmen aus Lizenzen, also derzeit noch physische Tonträger, Bücher etc., geringer Posten bei der Wertschöpfung der Medienindustrie. Wenn man aber, und das ist Voraussetzung der Kulturflatrate Grüner wie Piratischer Herkunft, das Recht auf nicht-kommerzielle Verbreitung via Internet in die Schrankenbstimmungen des Urheberrechts einführt, dann werden die Einnahmen aus den Vervielfältigungsrechten noch schneller zurückgehen, als ohnehin schon aufgrund des technischen Wandels zu beobachten. Nicht kommerzielle Nutzung und Urheberrecht gehen einfach kategorial nicht zusammen. Eine klassische Entweder-Oder Situation und einem Kompromiss nicht zugänglich. Technisch wäre es durchaus vorstellbar, dass diejenigen, die Geld mit urheberechtlich geschützem Material im Internet verdienen, also Youtube und Konsorten, für die Inhalte, mit denen sie Geld verdienen, die Verantwortung übernehmen und die Rechte klären. Das ist zugegebenermaßen teuer weil personalintensiv. Besser wäre eine aufrechterhaltene Kriminalsierung des Uploads und nicht des Downdloads. Denn der Uploader überschreitet alle Grenzen einer Privatkopiennutzung eklatant. Die GEMA hingegen müsste sich von der verstärkten Tendenz zur pauschalierten Erfassung und Ausschüttung von Vergütungen verabschieden hin zu einer punktgenauen Ausschüttung nach Nutzung. Dann kann auch das privat gedrehte Video, sofern der Urheber sich die GEMA-Gebühren nicht spart, erfasst durch anonymisierte Zählersysteme, zu einer gerechten Ausschüttung im Internetzeitalter führen. Oder hat sich schon mal jemand gefragt, wieviel Studiobands ohne Plattenvertrag im Bereich Speedmetal so von der GEMA kriegen? Null mal nichts. Selbst wenn sie Platten draußen haben, kriegen sie weniger von der GEMA raus, als ihre Plattenfirma einbezahlt hat, weil sie in den von der GEMA beobachteten Sendeformaten nicht gespielt wird. Auch wenn die GEMA dann mehr vom Kuchen abkriegen müsste wegen gestiegener Personalkosten, nur so kann man ein halbwegs gerechtes System der Urheberrechtsvergütung schaffen, dass auch kompatibel zur Grünen Kulturflatrate ist. Davon sind die derzeitigen Konzepte, die auf einen Bierdecken passen, aber leider meilenweit entfernt.

      (Antworten)

    4. Jens Best

      16. April 2012

      Richtung des Vorschlages definitiv eine mögliche Grundlage für eine Lösung des schwellenden Konfliktes. Über die GEMA würde ich nicht gehen, solange diese nicht einem gründlichen transparenten Reformprozess unterzogen worden ist. Das muss Bestandteil einer Lösung sein.

      (Antworten)

    5. C.K.

      17. April 2012

      Bin ziemlich erschrocken darüber, wie leichtfertig Ihr damit umgeht, Geld anderer Leute umzuschichten. Dass da Millionen Menschen für arbeiten müssen und es keinen Zusammenhang zwischen ihren individuellen Nutzungsgewohnheiten und den Empfängern gibt - kurz: sie verursachen diese Kosten gar nicht - das scheint ja kein Gerechtigkeitsproblem zu sein? Hossa.

      (Antworten)

    6. Thomas Pfeiffer

      17. April 2012

      @Christoph Nein, ich glaube, die Urheberrechtsdebatte wird nicht leichtfertig geführt. Und die Idee einer Leermittelabgabe ist nicht neu.

      Es ist eine Abwägung, und 1,50 € pro Anschluss, dafür muss man nicht besonders lange arbeiten.

      (Antworten)

    7. Verena Osgyan

      17. April 2012

      @Thomas Pfeiffer: Chapeau! Danke für das Durchrechnen! Bei einem Flatrate-Datenvertrag für 19.90 Euro im Monat (Beispiel anhand iPad-Tarif der Telekom) finde ich 1 Euro Aufpreis mehr als vertretbar.

      @Thomas Geiger: Ich nehme an, das der Verteilungsschlüssel zwischen GEMA, VG Wort und VG Bildkunst auf dem bisherigen Verteilungsschlüssel der ZPÜ basiert (Leermedienabgabe auf Kassette etc.). Für eine Internet-Leer-Abgabe müsste man sicherlich erst noch empirische Nutzungsdaten erheben, um einen adäquaten Schlüssel zu finden. Kann gut sein, dass dann ein höherer Anteil für Bild-Kunst herauskommt.

      (Antworten)


    8. 17. April 2012

      Eine Verteilung nach KSKbeitrag fände ich auch gerechter. Dann steht es in Relation zum ‘konventionellen Erlös’. Zählpixel etc. sind umständlich einzusetzen, nicht überall untebringbar und haben Abrufschwellen für Einzelbeiträge. Reichweiten bei FB oder G+ kann ich damit (noch?) gar nicht zählen.

      Aber grundsätzlich: Gute Idee.

      An sich sage ich schon seit Jahren, dass mich an sich die Telekom fürs bloggen bezahlen sollte. Anders:
      Dass die Telekom (und andere Zugangsprovider) die Leute, die das Netz, das sie verkaufen, attraktiv machen, auch kompensieren sollte. An sich weiß ja auch jeder Provider, wie stark einzelne Angebote frequentiert sind. wenn sich nun deren Urheber melden können, hätte man (im MIttel einen OAX (Onlien Abruf Index) berchnend) auch ein guten Maß für die Verteilung.

      Eine ander Überlegung wäre, jeden Urheber entscheiden zu lassen, wie er bewertet werden will: Zählpixel, OAX, KSKbeitrag o.ä.

      (Antworten)


    9. 17. April 2012

      Verstehe ich das richtig, dass Sie lediglich für das private Weiterverwenden von urheberrechtlich geschütztem Material in eigenen Werken 18 Euro/Jahr von jedem DSL-Nutzer einziehen wollen? Und alle anderen Fälle, wie das unbearbeitete Veröffentlichen anderer Werke auf der eigenen Website, im eigenen Account, weil Verlinken eine unbekannte Kunst ist, bleiben davon unberührt?

      (Antworten)

      Thomas Pfeiffer antwortete am April 17th, 2012 :

      Ja, Filesharing ist davon nicht betroffen.
      Ich halte Filesharing auch für falsch und man sollte es nicht erlauben.

      (Antworten)

      hans retep antwortete am April 17th, 2012 :

      Dann ist aber eine sehr kleine Lösung, die noch den Nachteil hat, dass diejenigen, die anderer Leuts Werke weiterverarbeiten, in vielen Fällen vorher fragen könnten. Und für deren Bequemlichkeit von allen Geld zu nehmen, erscheint mir fragwürdig. Ich sehe sowieso nicht, dass man die Kopiererei per Gesetz in den Griff kriegen kann, egal ob weiterverarbeitet oder nicht. Denn Kopien, die ins Netz gestellt werden, sind Veröffentlichungen. Wer etwas im Netz veröffentlicht, muss vielerlei Recht beachten: Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Meinungsfreiheit hat auch ihre Grenzen und eben Urheberrecht. Das scheint mir eher ein Problem von Erziehung, Bildung und Aufklärung zu sein als dass man mit Strafen auf der eine Seite oder Geldverteilen auf anderen hier zu einer Lösung kommt.

      (Antworten)

      Michael Vonau antwortete am April 18th, 2012 :

      @ Thomas
      Danke für diese klare Aussage. Geht es dir dann nur um die transformative Werknutzung? Nicht um die - ebenfalls Grüne Forderung - der Entkriminalisierung von Filesharing, da ja die BDK Kiel die nicht-kommerzielle Nutzung auch im Internet in die Schrankenbestimmungen des UrhG einführen will.
      Zur transformativen Werknutzung. Hier müsste man ein Modell finden, dass dem Urheber kein Mitspracherecht bei der Bearbeitung erhält, aber dennoch eine Partizipation an den Einnahmen. Ansonsten könnten findige Produzenten aus aktuellen Hits relativ leicht “Remixe” oder Mashups herstellen und sich dadurch auch Bearbeiterrechte im urheberrechtlichen Sinn erwerben. Beispiel Grey Album von Danger Mouse: Sollen Paul McCartney und Jay Z als Urheber mitverdienen? Oder auch Ringo Star, weil sein Drumsound verwendet wurde, ohne dass er Urheber wäre und deshalb von den Verwertungsgesellschaften nichts bekäme. Ich finde die Fair-Use Regelung aus USA auch besser als die europäische Fußnotenkriegerei, aber man sollte halt auch Mißbrauch möglichst im Vorfeld von gesetzlichen Änderungen ausschließen.

      (Antworten)

      Thomas Pfeiffer antwortete am April 18th, 2012 :

      Eine Entkriminalisierung bedeutet ja nicht, dass es erlaubt ist. Man kann es aus dem Strafrecht streichen, aber zivilrechtlich bleiben immer noch Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, etc.

      Zudem sollte die transformatorische Nutzung nur für Privatleute ohne, dass sie Erwerbszwecken dient, von der Abgabe betroffen sein.
      Danger Mouse muss weiter fragen und zahlen.

    10. Sascha Rheker

      17. April 2012

      1.
      Ist es irgendwie verlogen, so zu tun als würden die Urherrechtsverletzungen im Internet nur im Kontext von schöpferischen Akten bei der Schaffung neuer Werke begangen.

      Der überwiegende Teil sieht nämlich ganz anders aus.

      2.
      Das Gerede von der Teilnahme am kulturellen Leben ist auch sonderbar. Da hätte ich jetzt eher an Museen, Theater, Kino, Konzerte etc. gedacht als an kostenlose Downloads für alle.

      Das ist die typische Piraten-Klientelpolitik. im echten Leben soll für alles Geld genommen werden - im Netz soll alles umsonst sein.

      3.
      55% mehr für die VG? Na, danke!

      Von dem was ich z.B. pro Jahr von der VG-Bild bekomme, kann ich eine Woche überleben oder alle 5 Jahre eine neue Kamera kaufen. Wer braucht schon Computer, Objektive, Wohnung, Essen…

      Im übrigen möchte ich nach Leistung bezahlt werden und nicht als Almosenempfänger über einen Schlüssel Ausschüttungen erhalten, wo dann der Urheber neben mir, der weniger arbeitet aber das System besser verstanden hat (weil er weniger arbeitet und mehr Zeit für sowas hat), dann mehr bekommt.

      (Antworten)

      Thomas Pfeiffer antwortete am April 17th, 2012 :

      Ihr erster Punkt geht am Thema vorbei.
      Ich tue nirgends so, als würde Urheberrechtsverletzungen nur im Kontext schöpferischen Schaffens begangen, ich fokussiere in diesem Artikel lediglich einen Teilaspekt.
      Ich handle deshalb auch nicht verlogen.

      (Antworten)


    11. 17. April 2012

      Um nochmal GEMA und Co in Schutz zu nehmen: Der Verteilungsschluessel wird zumindest theoretisch von den Nutzniessern (aka Mitgliedern der GEMA) selber bestimmt. Hier finde ich es etwas krokodilstraenig sich darueber zu beschweren, dass deren Verteilung so ungerecht ist. Dann nutzt doch Eure mitbestimmung bei der GEMA und aendert dies!

      @Sascha Rheker: Es ist nicht die Rede davon, dass die Flatrate die einzige Einkommensmoeglichkeit fuer Urheber ist. Ich nehme mal an, dass Sie Fotograph sind. Ihr Einkommen sollte doch wohl hauptsaechlich aus Verkaeufen Ihres Materials an Zeitungen etc und vielleicht aus dem Verkauf von Buechern kommen. Dies bleibt unveraendert, denn das ist ja nicht von der Privatkopie betroffen (denn, um es nochmal zu sagen, keiner will das Urheberrecht abschaffen). Bei der Flatrate geht es nur darum, den “Schaden”, der durch Privatkopien entsteht, zu kompensieren. Hand auf’s Herz., wieviel Schaden entsteht Ihnen derzeit durch Raubkopien Ihrer Werke (und weil ich heute so nett bin, erlaube ich sogar mal die falsche Rechnung Schaden = Zahl der illegalen Kopien mal Ladenpreis pro Exemplar)?

      (Antworten)

      Achim Duwentäster antwortete am April 17th, 2012 :

      Wenn ich mal antworten darf: Im Schnitt habe ich jährlich Anspruch auf rund 3.000 Euro Schadensersatz, Tendenz steigend.

      Eine Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Nutzung ist schwierig, je nachdem wie private Nutzung definiert wird. Eine Veröffentlichung ist nämlich keine private Nutzung, wie die meisten Verletzer fälschlicherweise glauben, sondern höchstens eine nicht gewerbliche, falls keine Anzeigen geschaltet sein sollten, was mir bisher gar nicht untergekommen ist. Und fast jede unlizensierte Nutzung zieht weitere unlizensierte Nutzungen nach sich, da viele anscheinend davon ausgehen, dass Werke ohne Namensnennung nicht geschützt seien.

      (Antworten)

      Michael Vonau antwortete am April 18th, 2012 :

      @ Robert
      Das Problem mit der Ausschüttung durch die GEMA ist, dass hier etwa 5% der Mitglieder, die außerordentlichen Mitglieder, den ganzen Kuchen untereinander aufteilen. Der Rest der normalen Mitglieder schaut in die Röhre und hat keine Möglichkeit, durch Wahrnehmung irgrendwelcher Stimmrechte auf die Auszahlungsschlüssel Einfluss zu nehmen. Bevor die GEMA also an die Seite der Kulturflatrate gestellt werden kann, muss sie gründlichst reformiert werden.

      (Antworten)

      Robert antwortete am April 18th, 2012 :

      Auch hier lerne ich gerne dazu, aber mein Kenntnisstand ist: Man wird Vollmitglied mit Stimmrecht bei der GEMA, wenn man in einem bestimmten Zeitraum eine Ausschuettung in einer Mitdesthoehe erwirtschaftet. Das sind wohl die von Dir erwaehnten 5%.

      Alle anderen haben nicht direktes Stimmrecht, koennen aber aus ihrem Kreis einige nominieren, die dann wieder Stimmrecht haben und den Kreis der Kleinverdiener repraesentieren sollen. Deren Zahl wurde wohl juengst erhoeht. Allerdings wird von diesem Nominierungsrecht aus irgendeinem Grund nicht genug Gebrauch gemacht, so dass am Ende nicht genuegend aus dem Kleinverdienerkreis nominiert werden und diese dann bei der Abstimmung noch schwaecher vertreten sind.

      Wenn das stimmt, scheinen mir die 95% Kleinverdiener in gewissem Umfang selber Schuld zu sein und die Beschwerden von Krokodistraenen begleitet. Oder auf Neudeutsch: Mimimi.

      (Antworten)

      Robert antwortete am April 18th, 2012 :

      OK, Lesen bildet: http://de.wikipedia.org/wiki/Gema#Mitgliedschaft_und_Struktur Die Stimmen der ausserordentlichen Mitglieder sind nur 34 an der Zahl (gegenueber 3000 ordentliche Mitgliedern).

      Michael Vonau antwortete am April 18th, 2012 :

      Stimmt, aber selbst wenn die Kleinverdiener alle ihre Deputate ausschöpften, kämen sie nie auf eine Mehrheit, die das System umkrempeln könnte. Das steckt im System GEMA, das für die ‘alte’ Zeit entwickelt wurde. Wenn man aber das Internet als künftige Hauptvermittlungsplattform von Kunst rechtlich etablieren will, dann passen halt die klassischen Unterscheidungen von Vervielfältigungs-, Auffführungs- und Senderecht nicht mehr. Ist das Uploaden ins Internet jetzt ein Vervielfältigungsvorgang? Ja, einerseits. Was ist ein Webradio wie simfy, wo man gezielt ganze Lieder abrufen und über legalen Soundkartenrekorder sogar aufnehmen kann, auch wenn hier die Urheber über die Aufführungsrechte entschädigt werden, aber nicht über Vervielfältigungsrechte. Die ausübenden Musiker kriegen hier z.B. nichts ab, wenn sie nicht Urheber sind. Aus dem Verkauf von physischen Tonträgern profitieren auch die Nicht-Urheber über ihre Lizenzverträge. Joe Cocker und Elvis Presley hätten nach dem neuen System, auch der Kulturflatrate, nicht viel zu lachen, denn die haben jeweils nur bei ein paar Liedern mitkomponiert, sind also keine Urheber. Die GVL hingegen schüttet an ausübende Musiker nur nach de facto Einnahmen einmalig aus unabhängig vom Erfolg, Sendehäufigkeit etc.


    12. 17. April 2012

      Ach ja, @C.K.: So funktiniert Staat. ZB Steuern fuer Schulen und Universiaeten muss ich auch unabhaengig von meiner individuellen Nutzung Zahlen, aehnlich Strassenbau (ausser bei Mineraloelsteuer vielleicht) und auch GEZ ist aehnlich.

      Hier wird die individuelle Ungerechtigkeit eindeutig durch die Vereinfachung des Verfahrens ueberwogen.

      (Antworten)

    13. Achim Duwentäster

      17. April 2012

      Das Problem einer tendenzfremden Verwendung bleibt trotzdem bestehen.
      Als Autor möchte ich nicht, dass meine Werke entgegen ihrer Aussage und zudem ausschnittartig verwendet werden, egal ob es dafür einen Obulus gibt oder nicht.

      Man würde auch eventuell Persönlickeitsrechte von abgebildeten Personen verletzen. Soll der Urheber dann etwa weiterhin dafür verantwortlich sein?

      (Antworten)

    14. Max

      17. April 2012

      Bevor eine Zwangsabgabe eingeführt wird wäre es schön wenn erstmal versucht wird Bezahlverfahren zu entwerfen die mit realistischem Aufwand genutzt werden können.

      Wenn ich heute für eine Diskussion z.B. verschieden Texte zum Urheberrecht zu einer kleinen Broschüre zusammenstellen will. Muss ich von jedem Autor erst schriftlich die Erlaubnis einholen. Was unter Umständen Wochen dauern kann.

      Warum gibt es nicht z.B. einfach ein Wordpressplugin wo man gleich sieht was man für den Text bei der jeweiligen Veröffentlichungsform bezahlen muss. Und das dann auch gleich buchen kann?

      z.B.
      Benutzung in Print bis 10.000er Auflage 10€
      Benutzung in Print bis 100.000er Auflage 30€
      Benutzung in Print über 1000.000er Auflage 50€
      Nutzung im Internet Festpreis 50€
      Nutzung im Internet 5% von Umsatz der mit der Seite generiert wird

      Die Hürden um die Rechte für die Verwendung von “Kunst” zu erwerben sind einfach noch viel zu hoch und umständlich.

      Gleiches gilt auch wenn ein Blogger Auszüge aus einer Zeitung benutzt die über ein Zitat hinausgehen, dann könnte es so sein das er einen gewissen Prozentsatz der (Werbe-)Einnahmen die er mit dem Beitrag erwirtschaftet an die Zeitung abgeben muss.
      Die technische Umsetzung ist ohne Frage möglich und selbst rechtlich ist das meiner Meinung nach mit dem bestehenden Urheberrecht möglich.

      (Antworten)

      Achim Duwentäster antwortete am April 17th, 2012 :

      Nein, ist es nicht. Der Urheber muss vorher, und das zu Recht, sowieso seine Erlaubnis für eine Verwendung geben, unabhängig davon, ob und wieviel dies kosten könnte.
      Der Urheber muss nicht mit einer Veröffentlichung in einer anderen Pubkikation einverstanden sein, z.B. weil er selber an einer weiteren Veröffentlichung plant, jemand anderes veröffentlicht schon den Text oder er hat seine Meinung geändert. Oder weil er Sie nicht leiden kann oder, oder, oder ….

      (Antworten)

      Robert antwortete am April 17th, 2012 :

      Mir ist klar, dass das Urheberpersoenlichkeitsrecht das so sieht.

      Aber auch hier wage ich nach der Rechtfertigung zu fragen. Warum ist das nicht so geregelt, wie bei materiellen Guetern? Ich koennte mir zB vorstellen, dass VW es auch nicht toll findet, dass ich meinen alten Passat auf dem Gebrauchtautomarkt anbiete, wuerden sie doch gerne selber lieber Neuwagen verkaufen.Und ebensowenig kann VW es verhindern, dass Menschen, die sie nicht moegen (zB Nazis) mit ihren Autos fahren (wenn sie sie einmal erworben haben) oder sogar Straftaten mit den von VW hergestellen Autos verueben. VW haette moeglcherweise gerne das Recht, all das zu verhindern. Das ist aber nicht vorgesehen. Anders bei Urhebern, die koennen auch im Nachhinein immer nochmal ihr Veto einlegen.

      (Antworten)

      Achim Duwentäster antwortete am April 17th, 2012 :

      Ganz einfach: Weil ein Werk direkt mit der Persönlichkeit verbunden ist. Wenn meine Fotos z.B. von schwulen Menschen auf Nazi-Webseiten mit diskriminierenden Texten veröffentlicht werden, widerspricht dies nicht nur meiner Einstellung und Aussage der Fotos und somit mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern gefährdet auch meine diesbezügliche Glaubwürdigkeit und Arbeit.
      Zudem würden Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzt, für die der Urheber mindestens teilverantworlich ist und in Haftung genommen werden kann.

      Wie würdest du es finden, wenn von dir einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und ins Gegenteil verdreht würden? Wärst du damit einverstanden?

      Michael Vonau antwortete am April 18th, 2012 :

      @ Max
      Wenn Du nur eine Zusammenstellung von Texten anderer planst, hast du Recht. Warum setzt du dich aber nicht mit den Aussagen auseinander, kommentierst sie, ordnest sie und das in einem Verhältnis das möglichst mindestens 1:1 ist, dein eigener Textanteil sollte überwiegen. Wenn du dann noch die Quellen (z.B. Literaturangabe oder Link) nennst, dann brauchst du weder den Urheber fragen, noch irgendwas bezahlen, das ist dann durch das Zitatrecht gedeckt. Urheberrecht behindert auch heute nicht die Informationsfreiheit, wenn man einige Regeln beachtet, deren Mißachtung Herrn Dr. Guttenberg zum Verhängnis wurden. Da hat sich ja auch keiner beschwert.

      (Antworten)

    15. Achim Duwentäster

      17. April 2012

      @ Robert: (und weil ich heute so nett bin, erlaube ich sogar mal die falsche Rechnung Schaden = Zahl der illegalen Kopien mal Ladenpreis pro Exemplar?)

      Ich bin heute auch nett und erkläre mal, warum diese Unterstellung purer Blödsinn ist: Jede erfolgte nicht lizensierte Nutzung (Privatkopien, laut UrHG erlaubt, zählen nicht dazu) erzeugt einen Schaden, genau so wie bei einem aufgeflogenem Ladendiebstahl, bei dem die Ware auch nicht weg ist, und genau so wie bei einem erwischtem Schwarzfahrer oder jemandem, der sich den Eintritt in einen Zirkus erschleicht. Da behauptet auch niemand, es wäre kein Schaden entstanden, weil der Erwischte es sich sonst nicht hätte leisten können.

      (Antworten)

      Robert antwortete am April 17th, 2012 :

      Moment. Du meinst, meien Schaetzung sei zu niedrig, weil Du noch Verfolgungskosten hast (zB musst Du den Verletzungen nachspueren udn dann einen Anwalt einschalten etc)?

      Dieser Schaden (bei nichtgewerblicher Nutzung) entsteht doch gar nicht mehr bei dem Modell, weil Sie dann diesen Aufwand nicht mehr treiben muessten und sich stattdessen dem fotographischen Kerngeschaeft widmen koennten. Und von gewerblicher Nutzung reden wir doch gar nicht (dachte ich jedenfalls).

      Vielleicht habe ich ja eine komplett falsche Vorstellung vom Geschaeft eines Fotographen. Aber ich dachte, sie machen Fotos, die Sie an die Presse oder jemanden, der fuer irgendwas eine Broschuere erstellt oder meinetwegen auch eine Webseite gegen Geld lizensieren. Aber das ist doch alles gewerblich und damit nicht von der Privatkopie betroffen. Und selbst wenn sich klein Erna illegal eines ihrer Fotos nimmt und auf ihre private Bluemchenwebseite stellt, ist Ihr Geschaft mit Presse, gewerblichen Webseiten, Broschuerenerstellern etc doch eigentlich nicht betroffen. Gut, legaler Weise wuerde Ihnen klein Erna eine Lizensgebuehr zahlen (keine Ahnung, wie hoch die ist fuer iene private Webseite, ich rate mal 100Euro, 200Euro? liege ich total daneben). Aber mal im Ernst, wenn klein Erna die illegale Moeglichkeit verwehrt waere, was glauben Sie was sie machen wuerde, a) sie erwirbt die Lizenz? b) sie nimmt sich selber ihre Digiknipse und macht ein (wesentlich schlechteres, weil unprofessionelles) Bild selber fuer ihre Webseite. Wenn Sie glauben, a) sei die realistische Antwort, dann ja, dann sollten Sie (moralisch betrachtet) etwa in Hoehe der Lizenzgebuehr entschaedigt werden, wenn eine Gesetzesaenderung klein Ernas bisher illegales Handeln legalisieren wuerde. Ist aber b) die realistische Antwort, dann sollte die Entschaedigung wesentlich niedriger ausfallen, auch wenn ich SIe persoenlich natuerlich verstehen koennte, wenn Sie gerne mehr haetten.

      Aber nochmal, sind die klein Ernas dieser Welt ernsthaft die Quelle eines Grossteils ihres Einkommens (und zwar die, die es auf die legale Art machen, nicht die, die Sie vor den Kadi zerren) oder sind es doch eher die Presse und die Broschuerengestalter?

      (Antworten)

      Achim Duwentäster antwortete am April 17th, 2012 :

      Nein, Verfolgungskosten etc. sind bei den 3.000 € nicht mit drin. Das sind nur die reinen Schadenszahlen, die sich aus den branchenüblichen Honoraren ergeben, eher noch 10 bis 20% darunter.

      Nochmals: Es gibt gewerbliche und nicht gewerbliche Nutzungen. Eine Veröffentlichung auf einem Blog mit Anzeigen ist eine gewerbliche Nutzung, obwohl viele Blogger trotzdem meinen, sie würden eine “Privatseite” betreiben.
      Eine Nazi-Seite ohne Werbung wäre eine nicht gewerbliche Seite und dürfte deiner These zufolge alles kostenlos und ohne Genehmigung veröffentlichen, auch das Buch eines gewissen A.H. . (BTW: Ich habe Erfahrungen mit Fotos auf Nazi-Webseiten machen müssen.)

      Du musst zwischen Fotojournalisten und Fotografen unterscheiden, jedenfalls was ihren beruflichen Schwerpunkt angeht.
      Aber auch Fotojournalisten können Fotos, die schon im Netz verbreitet sind, schlecht an Presse und Unternehmen verkaufen, denn diese Kunden wollen möglichst Fotos, die noch frisch und unverbraucht sind und eben nicht schon bei Klein-Erna auf der Webseite stehen. Ein exklusiver Verkauf, wie es z.B. bei Buchtiteln üblich ist, ist dann schon gar nicht mehr möglich.
      Jede Kopie verringert nicht nur die Verkaufschancen, sondern auch den Wert eines Fotos auf dem Markt.
      Nochmals, um Missverständnisse zu vermeiden: Ich rede nicht von Privatkopien, also von Fotos, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

      Klein-Erna würde 40 bis 80 € für ein Foto auf der Webseite bezahlen müssen, je nachdem, wer der Anbieter ist. Renommierte Agenturen wie Getty verlangen mehr, einzelne Fotografen für ein unspektakuläres Foto eher weniger.
      Es gibt Foto-Discounter, Microstockagenturen, da bekommt man Fotos schon ab 1 € ganz unkompliziert. Die sind nicht exklusiv und genau für solche Klein-Erna-Zwecke und Ansprüche bestens geeignet, falls Klein-Erna ihre Meinung nicht doch lieber mit eigenen und deshalb authentischeren Fotos ausdrücken will.

      (Antworten)

      Robert antwortete am April 17th, 2012 :

      OK, wieder was gelernt.

      Mein naives Rechtsempfinden wuerde allerdings die Gewerblichkeit nicht von der Einnahme von ein paar Cents abhaengig machen, sondern von der Gewinnerzielungsabslicht (mein Finanzamt weiss jedenfalls, dass vieles, was ich treibe, Liebhaberei ist und keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Sonst koennte ich einiges mehr an Werbungskosten fuer meine Musiziererei und Sporttaucherei geltend machen).

      Und bei den Buchtitelfotos wuerde ich gerne noch weiter nachfragen: In welcher Form kommt denn klein Erna an die ran? Ich haette gedacht, dass Du die Fotos, mit denen Du eine derartige Verwendung vorhast, nur in grottiger Aufloesung mit einem dicken Wasserzeichen mitten im Bild ins Netz stellst. Oder irre ich?

      Was ich jedenfalls am Fotobeispiel merke: Ich muss deutlicher zwischen Vervielfaeltigung und Zugaenglichmachung unterscheiden. Ich faend es jedenfalls erstrebenswert, wenn auch eine Zugaenglichmachung im privaten Rahmen (i.e. klein Erna stellt auf ihre Webpage, selbst wenn sie mit Werbung etwas einnimmt, was aber deutlich unter den Serverkosten bleibt) wuenschenswert. Man muesste sich halt nur klar werden darueber, wieviel Kompensation fuer sowas noetig ist.

      Was aber natuerlich nicht frei sein soll, ist dass sich dann jemand das Bild von klein Ernas Webseite nimmt und in seine Zeitung druckt oder in seine Businessbroschuere.

      Michael antwortete am Mai 8th, 2012 :

      “Ein exklusiver Verkauf, wie es z.B. bei Buchtiteln üblich ist, ist dann schon gar nicht mehr möglich.”

      Schliesst ein exklusiver Verkauf nicht auch aus, dass man das Bild bereits vorher veröffentlicht bzw. in einem publizistisch verwertbaren Format und entsprechender Qualität öffentlich im Internet präsentiert?

    16. Tobi

      17. April 2012

      ich bin mir ja noch nicht ganz sicher, ob ich das gesamtkonzept (allgemeinheit zahlt für weiterverarbeitungsrecht, wohl mit mindestschöpfungshöhe wg. abgrenzbarkeit zu filesharing) für wünschenswert halte, aber unabhängig davon zwei (eigentlich nur ein) punkte:

      1. die 13,1 mio sind ja nicht verträge, sondern tatsächliche nutzer_innen, ich würde vermuten das die anzahl der verträge mit (nicht-genutzter) internetoption deutlich höher ist, insofern wäre da wohl eine tarifabhängige bepreisung sinnvoller (z.b. nach inklusivvolumen).

      2. die verteilung zwischen mobil- und festnetztarif wäre vielleicht bei bundesweiter lte-verfügbarkeit und entsprechenden tarifen (ie. inklusivvolumen weit jenseits des üblichen) so angemessen, auch in der hinsicht wäre also eine volumenabhängige bepreisung (z.b. 3-stufig 500mb, 5gb, mehr) sinnvoller.

      (Antworten)

    17. Achim Duwentäster

      17. April 2012

      @ Robert: Woher soll ein Außenstehender wissen, wieviel die Anzeigen auf einer Webseite einbringen, wie hoch die Betriebskosten sind und/oder wie ein Finanzamt die Webseite einschätzt?
      Auch dieser Blog würde von jedem Richter als gewerblich eingeschätzt werden, da hier Werbung und Aufmerksamkeit für gewerbliche Tätigkeiten gemacht werden, die nicht unbedingt in zahlbarer Münze zählbar sind.

      Ich wundere mich manchmal selber, wie die Leute an die Fotos kommen. Es wurden schon Fotos samt Wasserzeichen veröffentlicht oder mühsam die Wasserzeichen mal gut, mal weniger gut entfernt. Es wurden auch Fotos, die mir überhaupt nicht digital vorlagen, aus Büchern, Zeitschriften gescannt und auf Webseiten veröffentlicht. Aber immer ohne Namensnenung. Ist erst mal ein Foto im Netz, wird es auch weiter verbreitet, besonders wenn keine Urhebernennung daneben steht.

      Quasi kann jedes Foto für einen Buchtitel geeignet erscheinen. Es hängt eben vom Inhalt des Buches ab. Aber wie schon gesagt, im Prinzip trifft eine mögliche Exklusivität für jedes Foto mehr oder weniger zu, denn auch eine Firma möchte möglichst kein beliebiges Foto haben, sondern eines, was für diese Firma stehen kann und der Rezipient auf Anieb mit dieser Firma identifiziert.
      Man kann auch schlecht Fotos für Kalender des neuen Jahres anbieten, die man schon x-mal auf Klein-Erna-Seiten gesehen hat und eine Doppelseite in einem Nachrichtenmagazin wird es garantiert auch nicht mehr.

      Das Profil eines Fotografen, seine Handschrift, sein Image, dass man sich in Jahren aufgebaut hat, wird durch eine beliebige Verbreitung verwässert. Zwischen einem Feinkostladen und einem Discounter besteht nun mal ein Unterschied im Geschäftsmodell.

      Gerichte bemessen den Schadensersatz nach dem Prinzip der Lizenzanalogie, d.h., was würde der Profi für dieses Foto bekommen, wenn es ordentlich für diese Nutzung lizensiert worden wäre. Dies berücksichtigt z.B. nicht, ob dieses Motiv unter Umständen teurer wegen Exklusivnutzung sein könnte, was auch ziemlich schwierig wäre.

      Und nicht zu vergessen: Es bleibt immer das Problem des Persönlichkeitsrechts von abgebildeten Personen, die nicht in jedem Umfeld erscheinen möchten. Oft hat man als Fotojournalist eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Personen in bestimmten Zusammenhängen, sei es themen- oder medienorientiert.

      Klein-Erna kann auch weder beurteilen noch kontrollieren, ob wiederum Fotos von ihrer Webseite von anderen berechtigt oder unberechtigt benutzt werden. Und der Urheber kann das dann auch nicht mehr.

      (Antworten)

    18. Achim Duwentäster

      18. April 2012

      @ Michael: “Stimmt, aber selbst wenn die Kleinverdiener alle ihre Deputate ausschöpften, kämen sie nie auf eine Mehrheit, die das System umkrempeln könnte.”

      Selbst bin ich kein GEMA-Mitglied und verstehe deshalb nicht so ganz, wie du dies meinen könntest.
      Hat denn nicht jedes Mitglied eine Stimme? Das wäre dann nämlich gegen das Vereinsrecht und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies noch keinem aufgefallen wäre.

      (Antworten)

      Michael Vonau antwortete am April 18th, 2012 :

      Danke für den netten Vormittag, ich könnte noch weiterdiskutieren, aber leider fehlen an betreffender Stelle die “Antworten”-Buttons. Werden so Threads beendet? Ich kenne mich leider nicht so recht aus mit den neuen Kommunikationsformen.

      (Antworten)

      Michael Vonau antwortete am April 18th, 2012 :

      Ich bin auch keine GEMA-Mitlglied und habe oben einen kleinen Fehler begangen, den Robert gleich zurecht gerückt hat.( siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gema#Mitgliedschaft_und_Struktur). Es sind also 5% ordentliche Mitglieder, die 10% außerordentliche und 85% angeschlossene MItglieder dominieren. Die angeschlossenen Mitglieden und außerordentlchen Mitglieder haben 34 Stimmen, die ordentlichen über 3000. Da es ein Wirtschaftsverein des öffentlichen Rechts ist, wird das schon seine Richtigkeit haben.

      (Antworten)

      Achim Duwentäster antwortete am April 18th, 2012 :

      Sorry, aber das verstehe ich immer noch nicht. Auch bei einem Wirtschaftsverein hat jedes Mitglied eine Stimme.

      Bei sehr großen Vereinen ist zwar eine Delegiertenversammlung möglich, bei der von Mitgliedern gewählte Delegierte für sie stellvertretend abstimmen, aber auch da kann jedes Mitglied mit seiner Stimme Einfluss nehmen.

      (Antworten)

    19. mercadeo internet

      14. Mai 2012

      Was ist die Kulturflatrate? Das Konzept einer Kulturflatrate wird seit Jahren diskutiert, in grünen Kreisen aber auch z.B. beim Chaos Computer Club (CCC), der eine Kulturwertmark ins Spiel gebracht hat. Den Begriff „Kulturflatrate” halte ich persönlich für unglücklich, weil man Kultur nicht pauschal oder schlimmer: „flat” betrachten kann. Aber die Idee, die dahinter steckt, kommt ja nicht von ungefähr: Tatsache ist, dass Urheberinnen und Urheber (der Pirat musste bei meiner gegenderten Sprache ab und zu grinsen, hier grins ich zurück :-) finanziell darunter leiden, dass ihre Werke im Internet ohne Bezahlung verwendet und weitergereicht werden. Wie kann man dieses Problem lösen, ohne unverhältnismäßige hohe Strafen und eine flächendeckende Überwachung des Internets einzuführen? Hier soll eine Pauschalabgabe den entstandenen Schaden so gut es geht, kompensieren. Meine persönliche Meinung ist, dass eine Internet-Leer-Abgabe eine geeignete Maßnahme sein kann, solch eine Kompensation zu leisten. Wenn für jeden Internetanschluss in Deutschland zwischen 1,- € und 1,50 € monatliche Internet-Leer-Abgabe erhoben werden, könnten die drei Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst ihre Ausschüttungen an die Künstlerinnen und Künstler jeweils um knapp über 50% erhöhen .

      (Antworten)

    20. Markus Burrer

      20. Mai 2012

      Mit solchen Pauschalen habe ich ein Problem. Sie sind IMHO ungerecht.

      Ich als Nutzer kann nicht frei entscheiden, wem ich wie viel zukommen lassen will. Unter Umständen hat ein Nutzer keinerlei Interessen an Musik oder Videos und zahlt für nichts. Gleiches Problem bei den Abgaben auf Brenner oder Rohlinge. Ich habe seit Jahren keine Musik oder Filme mehr gebrannt.

      Auf der anderen Seite ist es ungerecht für die Künstler, speziell diejenigen, die gar nicht an diesem Verwertungssystem teilnehmen. Wenn ich DSL und ein Smartphone habe kostet mich der Spaß 30€ im Jahr, die ich vielleicht lieber Musikern auf Jamendo zukommen lassen würde, die mir aber dafür fehlen

      (Antworten)

    21. Christian
      (@pixel1983)

      10. Juni 2012

      U. A. im Bezug auf den SZ-Artikel:
      http://www.sueddeutsche.de/digital/vorschlag-zur-reform-des-urheberrechts-euro-auf-jeden-dsl-anschluss-1.1374160

      (Kulturflatrate) “Wenn alles über eine Pauschalabgabe abrechnet wird, hat alles den selben Preis.”
      Der Begriff der Kulturflatrate besagt AFAIK nur dass Kulturschaffende über ein System entlohnt werden, in das z. B. Internetnutzer einen Pauschalbetrag einzahlen. Von einem pauschalen Auszahlungsbetrag für Urheber (bzw. deren Werke) ist hier nicht die Rede. Letzteres halten Sie zu Recht für Unsinn, ersteres wäre die Grundlage z. B. für die Kulturwertmark.

      “Andererseits ist kein automatisches System einer werkgenauen Abrechnung mit dem Recht auf anonymes und überwachungsfreies Surfen vereinbar.”
      Absolut richtig, geht gar nicht.

      “Und es ist mehr als unwahrscheinlich, dass ein nicht-automatisches Verteilungssytem, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer den Verteilungsschlüssel selbst festlegen, von den Menschen angenommen und benutzt werden würde.”
      Und genau das sehe ich anders. Es gibt schon heute solch ein System, und in das zahlen Menschen sogar noch freiwillig ein; Flattr. Menschen wollen denen etwas Gutes tun deren Werke sie mögen, das ist in uns drin. Wenn wir dann noch den Anteil derer die sich nicht an dem entsprechenden Verteilsystem beteiligen anteilig auf alle Empfänger verteilt dann haben wir ein wunderbares System ohne Überwachung und mit Gleichheit für alle Schaffenden.
      Und wenn es im Modell der Kulturwertmark noch Lücken geben sollte ließen die sich evtl. mit folgendem, ganz ähnlichem Modell stopfen:
      http://wiki.piratenpartei.de/Kulturflatrate_mit_manueller_Verteilung

      (Antworten)

  • Trackbacks

    1. Linksammlung Urheberrecht
    2. Urheberrecht III - Christians politische Gedanken
    3. Lesetipps für den 21. Mai | Netzpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0
    4. Internet-Leer-Abgabe
    5. Linksammlung Urheberrecht | Blog HeikeRost.com
    6. Vor Vertragsverlängerung Handy-Nutzung genau durchrechnen
  • Bitte kommentieren Sie:

  • Name (Pflichtfeld):

    E-Mail (Pflichtfeld):

    Webseite:

    Twittername:

    Kommentare zu diesem Beitrag als rss-Feed abonnieren

    Ihr Kommentar: